[Reinclusion Request – Antrag auf Wiederaufnahme]

Raus aus dem Suchindex und dann wieder rein

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Wenn eine Webseite aufgrund von Verstößen gegen die Google-Richtlinien aus dem Suchindex entfernt wird, kann dies verheerende Auswirkungen auf den Traffic und das Ranking der Seite haben. Um diese Situation zu beheben, haben Webseitenbetreiber die Möglichkeit, eine sogenannte Reinclusion Request (Antrag auf Wiederaufnahme) bei Google einzureichen. Dieser Prozess zielt darauf ab, die Webseite nach einer manuellen oder algorithmischen Strafe erneut in den Google-Index aufzunehmen und die vorherige Sichtbarkeit in den Suchergebnissen wiederherzustellen.

Was ist eine Reinclusion Request?

Eine Reinclusion Request ist eine formale Anfrage, die von einem Webseitenbetreiber an Google gestellt wird, um die Wiederaufnahme einer Webseite in den Suchindex zu beantragen. Dies geschieht meist dann, wenn die Seite zuvor aus dem Index entfernt oder stark im Ranking herabgestuft wurde.

Der Grund für eine solche Entfernung ist oft, dass die Webseite gegen die Google Webmaster-Richtlinien verstoßen hat. Zu diesen Verstößen gehören unter anderem das Einsetzen von Black-Hat-SEO-Techniken, die Verwendung von Keyword-Spam, versteckten Texten oder Links sowie andere Manipulationen, die darauf abzielen, das Ranking künstlich zu verbessern.

Google verwendet zwei Hauptmethoden, um solche Verstöße zu ahnden: manuelle Maßnahmen und algorithmische Strafen (z. B. durch Google Panda oder Penguin). Bei manuellen Maßnahmen erhält der Webseitenbetreiber in der Regel eine Benachrichtigung in der Google Search Console, in der die Gründe für die Strafe erläutert werden. Wenn diese Probleme behoben sind, kann eine Reinclusion Request gestellt werden.

Wann sollte eine Reinclusion Request eingereicht werden?

Eine Reinclusion Request sollte nur dann eingereicht werden, wenn die Verstöße, die zur Strafe geführt haben, vollständig behoben wurden. Es ist wichtig, dass Webseitenbetreiber die Ursachen der Strafe genau verstehen und diese mit angemessenen Maßnahmen korrigieren. Zu den häufigsten Problemen, die vor einer Wiedereinbindungsanfrage behoben werden müssen, gehören:

  • Unnatürliche Backlinks: Wenn Google feststellt, dass eine Webseite unnatürliche oder gekaufte Links verwendet, muss der Webseitenbetreiber entweder die Entfernung dieser Links beantragen oder das sogenannte Disavow-Tool verwenden, um Google mitzuteilen, dass er sich von diesen Links distanziert.
  • Keyword-Spam und versteckter Text: Das Entfernen von übermäßigem Keyword-Spam oder versteckten Texten und Links ist ein notwendiger Schritt, bevor eine Reinclusion Request eingereicht werden kann. Webseiten sollten klar und benutzerfreundlich gestaltet sein, ohne manipulative Techniken.
  • Schlechter Inhalt (Thin Content): Webseiten mit dünnem oder qualitativ minderwertigem Inhalt, der für die Nutzer keinen Mehrwert bietet, können ebenfalls abgestraft werden. Hier ist es wichtig, den Inhalt zu verbessern und sicherzustellen, dass er für die Zielgruppe relevant und hilfreich ist.

Wie stellt man eine Reinclusion Request?

Nachdem die Probleme, die zur Strafe geführt haben, behoben wurden, kann der Webseitenbetreiber die Reinclusion Request über die Google Search Console einreichen. Der Prozess umfasst folgende Schritte:

  • 1. Probleme beheben: Bevor die Anfrage gestellt wird, müssen alle Verstöße korrigiert werden. Es ist ratsam, eine gründliche Überprüfung der Webseite durchzuführen und sicherzustellen, dass alle problematischen Elemente entfernt oder angepasst wurden.
  • 2. Dokumentation der Änderungen: In der Reinclusion Request ist es wichtig, Google detailliert zu erläutern, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um die Verstöße zu beheben. Es kann hilfreich sein, Beispiele für entfernte unnatürliche Links oder korrigierte Inhalte anzugeben.
  • 3. Antrag stellen: In der Google Search Console gibt es eine Funktion für die Einreichung einer Reinclusion Request unter dem Bereich „Manuelle Maßnahmen“. Hier sollten die getroffenen Korrekturen in klarer und sachlicher Weise beschrieben werden.
  • 4. Geduld haben: Nachdem die Reinclusion Request eingereicht wurde, dauert es in der Regel einige Tage bis Wochen, bis Google die Änderungen überprüft und die Entscheidung über die Wiedereinbindung trifft. Es ist wichtig, Geduld zu haben, da der Prozess je nach Umfang der Strafe variieren kann.

Was passiert nach der Reinclusion Request?

Wenn Google die Reinclusion Request akzeptiert, wird die Webseite wieder in den Index aufgenommen, und die Strafe wird aufgehoben. In den meisten Fällen wird die Seite jedoch nicht sofort auf die ursprünglichen Platzierungen in den Suchergebnissen zurückkehren. Der Wiederaufbau des Rankings kann Zeit und weitere Optimierungsmaßnahmen erfordern.

Falls die Anfrage abgelehnt wird, wird der Webseitenbetreiber in der Regel darüber informiert, welche Probleme weiterhin bestehen. In diesem Fall ist es wichtig, die notwendigen Änderungen vorzunehmen und eine erneute Reinclusion Request einzureichen.

Eine Reinclusion Request ist ein wichtiger Schritt, um die Sichtbarkeit einer Webseite nach einer Google-Strafe wiederherzustellen. Der Prozess erfordert jedoch Sorgfalt, Geduld und eine gründliche Überarbeitung der problematischen Bereiche der Webseite. Erfolgreiche Wiedereinbindungsanfragen können dazu führen, dass eine Webseite wieder in den Google-Index aufgenommen wird, aber der Aufbau eines neuen Rankings und die Wiederherstellung der ursprünglichen Positionen erfordern eine kontinuierliche Optimierung und die Einhaltung der Google-Richtlinien.

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